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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Fotografin Nataliia Shavro und ihrem Kunden abgeschlossen werden. Sie gelten als vereinbart, sofern nicht unmittelbar widersprochen wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliches Bildmaterial, das dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, einschließlich elektronisch oder digital übermitteltem Bildmaterial. Der Kunde erkennt diese Bedingungen für den vorliegenden Auftrag sowie für alle weiteren und zukünftigen Transaktionen mit der Fotografin an. Mit der schriftlichen Annahme des Angebots, insbesondere auch informell per E-Mail, gilt der Auftrag als erteilt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden als Bestandteil des Angebots akzeptiert.


I. Allgemeine Bestimmungen

1. Alle vom Fotografen erstellten Produkte, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium, in dem sie erstellt wurden oder existieren, werden im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als „Bilder“ bezeichnet (digitale Bilddaten, Negative, Dias, Papierabzüge, Videos usw.).

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien, soweit gesetzlich zulässig, ist der jeweilige Geschäftssitz der Fotografin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Deutsches Recht gilt auch für Lieferungen ins Ausland.

II. Urheberrecht

1. Nataliia Shavro (ForLoveLegends) hält das Urheberrecht an allen Foto- und Videoaufnahmen gemäß dem Urheberrechtsgesetz. Bei der Nutzung oder Veröffentlichung der Bilder ist der Kunde verpflichtet, die Fotografin als Urheberin des Bildes zu nennen. Die Namensnennung muss im Impressum oder als Foto-Credit erfolgen (z.B. „Foto: @forlovelegends“ oder www.forlovelegends.com). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zur Geltendmachung von Schadensersatz.

2. Die vom Fotografen erstellten Bilder sind in der Regel nur für den privaten Gebrauch des Kunden bestimmt. Eine kommerzielle Nutzung erfordert eine gesonderte Vereinbarung.

3. Die Nutzungsrechte werden nur nach vollständiger Zahlung des Honorars durch den Kunden übertragen. Der Käufer eines Bildes gemäß § 60 UrhG hat kein Recht, das Bild vor vollständiger Zahlung zu vervielfältigen und zu verbreiten.

4. Die Daten werden bei der Fotografin nur für einen Monat nach Abschluss des Auftrags gespeichert. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für technischen Datenverlust durch Festplattenausfall oder andere unleserliche Speichermedien.

5. Die Fotografin behält sich das Recht vor, die erstellten Bilder für eigene Zwecke zu verwenden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Veröffentlichung auf ihrer Website, in sozialen Medien, Werbung oder in gedruckten und digitalen Portfolios. Wenn der Kunde der Veröffentlichung nicht zustimmt, muss dies ausdrücklich schriftlich vor dem Fotoshooting vereinbart werden.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Das Honorar der Fotografin wird dem Kunden vor der Buchung individuell mitgeteilt. Eine Preisänderung nach der Reservierung eines Teams ist nur durch beiderseitige Vereinbarung möglich. Zusätzliche Kosten (Reisekosten, Modelhonorare, Requisiten, Labor- und Studiomiete usw.) sind vom Kunden zu tragen. Für Endverbraucher gibt die Fotografin die Endpreise einschließlich Mehrwertsteuer an.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er die fällige Rechnung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung bezahlt. Im Falle eines Zahlungsverzugs kann die Fotografin Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnen. Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt unberührt.

3. Die Bilder bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Fotografin. Alle erfolgreichen Fotos werden in digitaler Form bereitgestellt. Bearbeitete Bilder werden innerhalb von maximal zwei Monaten nach dem Fotoshooting über einen digitalen Download zur Verfügung gestellt.

4. Die vollständige Zahlung ist am Tag des Fotoshootings fällig. Bei Hochzeitsfotografie kann die Fotografin eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrages bei der Buchung verlangen.

5. Hat der Kunde der Fotografin keine ausdrücklichen Anweisungen zur Gestaltung der Bilder gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildinterpretation und der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wenn der Kunde während oder nach einem Shooting Änderungen wünscht, muss dies vor Beginn der Bearbeitung mitgeteilt werden. Mögliche Korrekturen umfassen Anpassungen der Figur, Hintergrundreinigung, Entfernung von Unregelmäßigkeiten und Farbverbesserungen. Nicht möglich sind Hintergrundersatz, Haarfarbänderungen, Vergrößerung von Kleidung, Entfernung von Bügelfalten und ähnliche Details. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, alle RAW-Bilder zu erhalten.

6. Weitere Kosten, die durch den Auftrag entstehen (z.B. Material- und Labor-Kosten, Requisiten, Modelhonorare, Reisekosten usw.), sind vom Kunden zu tragen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer gilt für die Honorare und weiteren von der Fotografin in Rechnung gestellten Posten.

7. Der Kunde ist nicht berechtigt, von der Fotografin bestrittene oder rechtlich nicht festgestellte Forderungen mit anderen Forderungen zu verrechnen. Ebenso ist der Kunde nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte gegen die Fotografin an Dritte abzutreten oder zu übertragen.

8. Wird die für die Ausführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin liegen, erheblich überschritten, erhöht sich das Honorar entsprechend, sofern ein Pauschalpreis vereinbart wurde. Wenn ein Stundenhonorar vereinbart wurde, erhält die Fotografin das vereinbarte Stunden- oder Tagessatz für die Wartezeit, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Kunden kann die Fotografin auch Schadensersatz verlangen.

IV. Haftung

1. Ansprüche auf indirekte Schäden sind ausgeschlossen.

2. Wenn die Fotografin wegen Krankheit oder höherer Gewalt an der Arbeit gehindert wird, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

3. Schadensersatzansprüche gegen die Fotografin sind auf das vereinbarte Honorar begrenzt. Beide Parteien behalten sich das Recht vor, einen höheren, geringeren oder keinen Schaden nachzuweisen.

4. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen und Objekte, es sei denn, es liegt eine entsprechende unterzeichnete Freigabe vor. Wenn die aufgenommenen Gebäude, Objekte, Innenräume usw. urheberrechtlich geschützt sind, ist der Kunde dafür verantwortlich, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Diese Genehmigung gilt auch für die Nutzung der Bilder durch die Fotografin oder Dritte, denen die Fotografin Nutzungsrechte gewährt oder überträgt.

5. Die Reklamationsfrist für von der Fotografin erstellte Bilder endet nach sieben Tagen.

V. Datenschutz

1. Die Fotografin darf die personenbezogenen Daten des Kunden speichern, soweit dies für die Geschäftsabwicklung erforderlich ist. Die Fotografin verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VI. Ausfallhonorar

1. Wird ein Auftrag vom Kunden storniert, fallen folgende Ausfallhonorare an:

    • 100% des vereinbarten Honorars bei Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn der Arbeiten.
    • Ersparte Aufwendungen der Fotografin werden in Abzug gebracht.
    • 50% des vereinbarten Honorars bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Beginn der Arbeiten.
    • 30% des vereinbarten Honorars bei Stornierung bis zu 10 Tagen vor Beginn der Arbeiten.

2. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von der Fotografin bestätigt wurden. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. Bereits geleistete Anzahlungen für Aufträge, die aus Verschulden des Kunden nicht stattfinden, verfallen, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten ein neuer Shooting-Termin vereinbart wird.

4. Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, ist das volle Honorar zu zahlen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, nachzuweisen, dass der Fotografin kein Schaden entstanden ist.

VII. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Kunden, die für die Geschäftsabwicklung erforderlich sind, dürfen gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle während des Auftrags erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Bildern der Fotografin sowie deren Vervielfältigung und Verbreitung, sowohl analog als auch digital, erfordert die vorherige Zustimmung der Fotografin. Wird durch Foto-Composing, Montage oder andere elektronische Manipulation ein neues Werk geschaffen, muss dieses entsprechend gekennzeichnet werden. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des § 8 UrhG.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Bilder der Fotografin digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name der Fotografin elektronisch mit den Bildern verknüpft ist.

3. Der Kunde muss sicherstellen, dass diese elektronische Verknüpfung in allen Formen der Datenübertragung, bei der Anzeige auf Bildschirmen und bei allen Arten von Projektionen erhalten bleibt, so dass die Fotografin als Urheberin der Bilder eindeutig erkennbar ist.

4. Der Kunde garantiert, dass er berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung von Bildern Dritter zu beauftragen, wenn ein solcher Auftrag erteilt wird. Der Kunde stellt die Fotografin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung dieser Verpflichtung entstehen.

IX. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Bildern der Fotografin im Internet, Intranet, in Online-Datenbanken und in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt sind, ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen der Fotografin und dem Kunden gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Bilder im Internet, Intranet sowie auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die von der Fotografin auf elektronischem Wege erstellt wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.

4. Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Kunden herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wenn der Kunde Datenträger, Dateien und Daten erhalten möchte, muss dies gesondert vereinbart und vergütet werden.

6. Hat die Fotografin dem Kunden Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Fotografin verändert werden.

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden; die Art der Übermittlung kann der Kunde bestimmen.

X. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.